Hilfe bei Abmahnungen / Einstweiligen Verfügungen

Die unbefugte Nutzung eines Fotos, eine fehlende Grundpreisangabe, fehlerhafte Rechtstexte und eine falsche Produkt- oder Unternehmenskennzeichnung kann dazu führen, von Rechteinhabern, Mitbewerbern, oder Verbänden kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Sie sind von einer Abmahnung im Urheberrecht, Markenrecht, Kennzeichenrecht, Wettbewerbsrecht oder Design-Recht betroffen oder Ihnen wurde bereits eine einstweilige Verfügung zustellt?

Wenn Sie eine solche Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten haben, gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren.

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht) verfüge ich über eine langjährige Expertise bei der rechtlichen Beratung und Vertretung in „Abmahnsachen“.

Erfahrungsgemäß sind die ausgesprochenen Abmahnungen und erlassenen Einstweiligen Verfügungen nicht immer berechtigt. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen kommt es auch immer wieder zu rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnungen, die nur dazu dienen, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

Vorsicht ist insbesondere bei der übereilten Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geboten. Hier muss vor der etwaigen Abgabe der Unterlassungserklärung stets die konkrete Reichweite und das mögliche Risiko für eine etwaige Zuwiderhandlung sorgfältig analysiert werden. Anderenfalls droht bei einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe und eine weitere kostenpflichtige Abmahnung. Ggf. kann sich empfehlen, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Letztlich hängt die Reaktion auf eine Abmahnung / Einstweilige Verfügung von einer Vielzahl formeller und materieller Gesichtspunkte ab.

Ich prüfe Ihren Fall gerne. Gemeinsam besprechen wir dann die Handlungsoptionen und möglichen Verteidigungsstrategien.

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Professionelle Hilfe bei Abmahnungen im

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