Gesellschaftsrecht
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Gesellschaftsrecht. Wir beraten und vertreten Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten; gerichtlich und außergerichtlich.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Jürgen Weber
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten bei der Gründung, Erwerb und Umwandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in der Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer sind unsere besonderen Stärken.
Die zivil- und strafrechtlichen Risiken, denen sich der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ausgesetzt sieht, sind hoch. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fragstellungen. Die Beratung und Vertretung des Geschäftsführers “in eigener Angelegenheit” ist deshalb von großer Bedeutung. Wir gewährleisten verlässlichen Rat und robuste Interessenvertretung.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Beratung bei der Rechtsformwahl
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Beratende Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
- Beschlussanfechtung