Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz des sog. geistigen Eigentums. Hierzu zählt z. B. die Anmeldung, Aufrechterhaltung und Verteidigung von technischen und gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken und sonstige Kennzeichenrechte).
Einen weiteren Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes bildet das Wettbewerbsrechts, das ins-besondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist. Das UWG gibt vor, an welche Spielregeln sich Unternehmer im Konkurrenzkampf halten müssen. Zum Wettbewerbsrecht gehört insbesondere das Recht der Werbung, des Marketings und der Public Relation. Hierbei gilt es auch die branchen- und produktspezifischen Werbebestimmungen – z. B. im Werberecht der Freien Berufe und bei Heil- und Lebensmitteln – zu kennen und zu beachten.
Spezielle Vorgaben gibt es schließlich auch für Online-Shops. Hier sind eine Fülle von Informations- und Verbraucherschutzvorschriften zu beachten, bei deren Nichteinhaltung wettbewerbsrechtliche Konsequenzen drohen. Seit Inkrafttreten des neuen UWG am 31.12.2008 werden zudem auch Allgemeine Geschäftsbedingungen der wettbewerbsrechtlichen Kontrolle und Beurteilung unterzogen. Wir helfen Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen: