Das Handelsgesetzbuch gibt dem Kaufmann erweiterte Möglichkeiten zur Geschäftsabwicklung. Das bedeutet aber zugleich besondere Risiken für denjenigen, der das Sonderrecht der Kaufleute nicht kennt. Wir helfen Ihnen im Dickicht zwischen "Handelsbrauch", "kaufmännischem Bestätigungsschreiben" und "Kontokorrent".
Zum Kernbereich des Handelsrechts zählt auch das Recht der Handelsvertreter und Vertragshändler. In diesen Bereichen, die häufig auch Auslandsbezüge aufweisen, sind wir intensiv tätig. Wir verfügen deshalb nicht nur über das Fachwissen, sondern auch über die Erfahrung, um Ihre Interessen zu wahren.
Wir verstehen uns als Ansprechpartner des Kaufmanns und der Kauffrau in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Deshalb beraten wir Sie auch in folgenden Bereichen: