Arbeitsrecht
Wir verfügen über langjährige und intensive Erfahrung im Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten; gerichtlich und außergerichtlich. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer.
Schwerpunkte bei der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern sind:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
- Beratung bei Personalentwicklung und Strukturierung der Belegschaft
- Beratung und Prozessvertretung bei betriebsbedingter oder sonstiger Kündigung
- Beratung bei Abmahnung, Verwarnung oder Ermahnung
- Tarifbindung und Verbandsaustritt (Arbeitgeberverband, Innung etc.)
- Beratung und Vertretung bei betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten:
Beschlussverfahren, Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsvereinbarungen
Schwerpunkte bei der Vertretung vor Arbeitnehmern sind:
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen (Lohn oder Gehalt, Prämien, Tantiemen, Weihnachts-, und Urlaubsgeld etc.)
- Vertretung im gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren
- Aushandeln von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
- Vertretung in behördlichen Verfahren bei besonderem Kündigungsschutz etwa wegen Schwerbehinderung oder Mutterschutz
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
- Durchsetzung aller sonstigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis